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AKTUELL: ADR 2023 38.Auflage und IMDG 2023 ab sofort zum Sonderpreis erhältlich.

Die Abschnitte 1.8.6 und 1.8.7 wurden grundlegend überarbeitet mit zahlreichen Änderungen betreffend die Konformitätsbewertung von Druckgefäßen und Tanks Folgeänderungen gibt es dazu in den Kapiteln 6.2. und 6.8.

Diesmal gibt es nur eine neue UN-Nummer, UN 3550 - COBALTDIHYDROXID-PULVER mit mindestens zehn Prozent lungengängigen Partikeln, Klasse 6.1, Verpackungsgruppe I.
Dieser Stoff war bisher der UN 3077 zugeordnet, unter bestimmten Voraussetzungen ist der Stoff jedoch sehr giftig, daher die Änderung.

UN 1872 BLEIDIOXID wurde umklassifiziert. Bisher Klasse 5.1 mit Nebengefahr giftig, nun nur noch Klasse 5.1 ohne Nebengefahr.
UN 1891 ETHYLBROMID, bisher Klasse 6.1, wurde neu klassifiziert als Klasse 3 mit Nebengefahr 6.1.
UN 1169 EXTRAKTE, AROMATISCH, FLÜSSIG, und UN 1197 EXTRAKTE, GESCHMACKSSTOFFE,
 FLÜSSIG werden zusammengefasst unter der UN 1197 EXTRAKTE, FLÜSSIG.

Das bedeutet für die betroffenen Firmen einiges an Umstellungsarbeiten. So müssen neue Sicherheitsdatenblätter erstellt werden, die EDV muss umgestellt werden in Hinblick auf Beförderung

Im Lithium-Batterie-Kennzeichen muss ab 2023 keine Telefonnummer mehr angegeben werden, nur noch die UN-Nummer.
Dies ist vor allem eine Erleichterung für die Praxis, wenn Originalverpackungen weiterversendet werden.
Bis 31.12.2026 dürfen die Kennzeichen mit Telefonnummern aber weiterverwendet
werden.

Bei Abfällen kann künftig die Menge für das Beförderungspapier geschätzt werden. Damit wird ein in der Praxis schon verwendetes Verfahren endlich
legalisiert.
Die Anwendung der 1000-Punkte-Regelung ist dann nicht möglich. Im Beförderungspapier ist zu vermerken: IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ABSATZ 5.4.1.1.3.2 GESCHÄTZTE MENGE.

Im neuen Kapitel 6.9 werden nun auch weltweit einsatzbare ortsbewegliche Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) eingeführt.
Die fest verbundenen Tanks (Tankfahrzeuge) und Aufsetztanks aus FVK findet man künftig im ebenfalls neuen Kapitel 6.13.

Die Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge EX/III werden auch auf Fahrzeuge FL mit verflüssigten oder verdichteten entzündbaren Gasen mit Klassifizierungscode F und mit entzündbaren flüssigen Stoffen der Verpackungsgruppe I oder II ausgedehnt. Dies betrifft das
Brandunterdrückungssystem für den Motorraum und den Schutz der Ladung bei einem Reifenbrand. Auch eine Brandausbreitung vom Führerhaus auf die Ladung muss künftig verhindert werden